Wie sieht das Qualifizierungsverfahren aus?

Der AWO Pflegekinderdienst ist mit der Aufgabenwahrnehmung nach §33 SGB VIII im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Herford beauftragt.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich auch Interessierte aus anderen Kreisen und Städten an den Pflegekinderdienst wenden. Als freier Träger der Jugendhilfe kann die AWO auch in anderen Jugendamtsbezirken tätig sein und geeignete Bewerber*innen nach Eignungsprüfung in den Pool aufnehmen. Der AWO Pflegekinderdienst berät die Bewerber*innen im Rahmen der gesetzlichen Ausgangslage zur Ortszuständigkeit und hält darüber hinaus ein standardisiertes Verfahren vor, in dem das zuständige Jugendamt der Bewerber*innen Gelegenheit zur kritischen Stellungnahme bezüglich der Eignung der Familie gegeben wird. Die ortszuständigen Jugendämter werden über eine Belegungsabsicht informiert.

Zeitlich muss für das Qualifizierungsverfahren ungefähr ein halbes Jahr eingeplant werden, folgende Inhalte sind Teil des Qualifizierungsverfahren:

- Informationsgespräch oder Informationsabend

- Qualifizierungsseminare (beinhaltet 6 Schulungsabende)

- Schriftliche Belege durch die Bewerber*innen

- Einzelgespräche

- gemeinsame Einschätzung zur Aufnahme eine Pflegekindes